Weiterbildung für Hebammen, Physiotherapeutinnen & Trainerinnen

PRÄNATALES TRAINING

LEHRMETHODE: Lehrheft + E-Learning + Seminar (online oder präsenz)

Zuhause lesen Sie das Lehrheft und bearbeiten Videos & Texte im internen Login-Bereich. Darauf aufbauend nehmen Sie am Seminar (online oder präsenz) teil.

Anmeldung

Nach der Weiterbildung können Sie qualifizierte Fitness- und Gesundheitskurse für Schwangere anbieten. Außerdem können Sie kompetent zum Thema „Sport“ beraten.

Zunächst erwerben Sie mittels LEHRHEFT & E-LEARNING umfassendes Grundlagenwissen über

  • Körperliche Veränderungen durch eine Schwangerschaft
  • Sport, Fitness und Gymnastik in der Schwangerschaft
  • Sicherheitsregeln und notwendige Trainingsanpassungen

Darauf aufbauend lernen Sie in einem Wochenend-Seminar (online oder präsenz) Fitness- und Gymnastik-Kurse für Schwangere zu planen und zu leiten. Dabei arbeiten wir nach dem Krankenkassen geprüften MamaWORKOUT-Konzept.

* Das MamaWORKOUT-Konzept entspricht den Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen und ist bezuschussungsfähig für §20-Präventionskurse (für Hebammen, Physios, Sportwissenschaftler u.ä.). Lesen Sie die Details bitte HIER.
Für Hebammen: Diese Ausbildung entspricht den Qualitätskriterien nach §7 HebBo NRW und ist mit 18 Fortbildungsstunden anerkannt.

Für Physiotherapeutinnen: Diese Ausbildung wurde gemäß den Qualitätskriterien des §125 SGB V i.V.m. §135 a SGB V und § 14 der Rahmenempfehlung entwickelt. Die Fortbildungsinhalte und der Fortbildungsumfang werden auf der Teilnahmebescheinigung ausgewiesen.

Grundlagenqualifikation im Fachbereich SPORT oder GESUNDHEIT.

Sie sollten Hebamme, Physiotherapeutin, Trainerin oder ähnliches sein. Aufbauend auf Ihrer bisherigen Qualifikation lernen Sie hier, die Zielgruppe „Schwangere“ zu beraten und zu trainieren.

* Für Hebammen: Diese Ausbildung entspricht den Qualitätskriterien nach §7 HebBo NRW und ist mit 18 Fortbildungsstunden anerkannt.

* Für Physiotherapeutinnen: Unsere Ausbildungen wurden gemäß den Qualitätskriterien des §125 SGB i.V.m. §135 a SGB V und § 14 der Rahmenempfehlungen entwickelt. Die Fortbildungsinhalte und der Fortbildungsumfang werden auf der Teilnahmebescheinigung ausgewiesen.